Vereine und Stiftungen

speziell

 

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist eine spezielle Rechtsmaterie.

 

Im Vordergrund aller unserer Bemühungen für Sie stehen die Erlangung und der Erhalt der Gemeinnützigkeit. Wir betreuen Sie bei der Gründung und den laufenden Geschäftsvorfällen.

 

Das Vereinsrecht birgt viele Besonderheiten in sich, die wir Ihnen näher bringen  wollen. Die wichtigsten Themen, die immer wieder auf Sie zukommen werden, sind sicherlich

 

  • die Abgrenzung zwischen den Bereichen ideeller Bereich,
    Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • die Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • zeitnahe Mittelverwendung
  • die Umsatzsteuer
  • das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und
    sicherlich nicht zuletzt
  • das Spendenrecht

 

Wir können Sie hier aufgrund unserer praktischen Erfahrungen kompetent beraten.

 


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